Um neues Leben in alte Höfe zu bringen gibt es auch unterschiedliche Konzepte mit gewerblicher Nutzung oder mit der Installation
von öffentlichen Einrichtungen am Vierkanthof.
Wichtige Informationen dazu bieten die Internetseiten der Wirtschaftskammer: In der staatlichen Gewerbeordnung von 1994 gibt es ganz konkrete Ausnahmen für Land- und Forstwirtschaft! Prinzipiell versteht man unter Landwirtschaft die Hervorbringung und Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse (es dürfen heimische aber auch fremdländische Pflanzenarten sein) mit Hilfe der Naturkräfte, einschließlich des Wein- und Obstbaus, des Gartenbaus und der Baumschulen, das Halten von Nutztieren zur Zucht, Mästung oder Gewinnung tierischer Erzeugnisse sowie die Jagd und Fischerei.