Direktvermarktung
Der direkte Verkauf von Produkten ist nicht nur eine Einkommenschance für Bäuerinnen und Bauern, sondern auch eine wichtige Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und Konsumenten.
Die Konsumenten schätzen den gesundheitlichen Wert, den Geschmack, die Frische der Produkte und vor allem den Kontakt zum Produzenten. Die ureigenste Aufgabe der Landwirtschaft ist es doch, den Tisch der Menschen mit heimischen und regionalen Lebensmittel zu decken. In Österreich gibt es einen hohen Anteil an kleinen Direktvermarktern, die Produkte in hoher Qualität produzieren und auf Kundenwünsche eingehen.
Vermarktungsformen
Nach wie vor ist der Ab-Hof-Verkauf am weitesten verbreitet. Drei von vier Direktvermarktern verkaufen zumindest einen Teil ihrer Produkte direkt am Bauernhof. Um die Produkte gut präsentieren zu können, gibt es oft einen eigenen Hofladen am Betrieb. Bei Vierkantern werden leerstehende Räumlichkeiten zur Verarbeitung und Vermarktung heimischer Lebensmittel verwendet.
Je wichtiger die Direktvermarktung für den Betrieb ist, umso mehr verschiedene Vermarktungswege werden aufgebaut. In der Nähe von Ballungsräumen gibt es meist die Möglichkeit die Produkte auf Bauern- oder Wochenmärkten anzubieten. Ebenso spielt die Zustellung und Belieferung eine große Rolle. Mit der steigenden Internetpräsenz der Betriebe werden haltbare Produkte auch gern versandt.
Kooperationen zwischen Direktvermarktern und Nahversorgern zeigen, dass beide Partner profitieren. Der Kunde schätzt es, alle Produkte in einem Geschäftslokal vorzufinden. Eine besondere Vermarktungsform ist das Verabreichen von Getränken und Speisen in der Buschenschank durch die Besitzer von Wein- und Obstgärten.
Der Verkauf durch Selbsternte ist geeignet für Obst, Gemüse oder Blumen. So vielfältig wie die Produkte, die am Bauernhof erzeugt werden, so vielfältig sind auch die Vermarktungsformen.
Rechtliche Grundlagen
Landwirtschaftliche Betriebe sind berechtigt, ohne Gewerbeanmeldung folgende Produkte bzw. Produktgruppen aus eigener Produktion zu verkaufen:
• Landwirtschaftliche Urprodukte (laut Urprodukte-Verordnung 2009): Getreide, Obst, Gemüse, Obstwein, direkt gepresste Säfte, Sirup, Eier, Honig, Speiseöle, Milch, Sauerrahm, Joghurt, Fische und Fleisch von sämtlichen landwirtschaftlichen Nutztieren und von Wild (auch gerupft, abgezogen, geschuppt, im Ganzen, halbiert, bei Rindern auch gefünftelt),…
• Be- und Verarbeitete Produkte: Überwiegend das eigene Naturprodukt wird verarbeitet und der Charakter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bleibt gewahrt. Die Be- und Verarbeitung kann zur Gänze oder in Teilen durch einen befugten Gewerbetreibenden im Lohnverfahren erfolgen.
Für die Einnahmen aus dem Verkauf be- und verarbeiteter Produkte bestehen steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aufzeichnungspflichten. Weitere Rechtsinformationen gibt es bei der Landwirtschaftskammer Oberösterreich und bei der Einstiegsberatung Direktvermarktung der Bezirksbauernkammern.
Einkommen sichern
Mit dem Verkauf der landwirtschaftlichen Produkte soll Einkommen gesichert werden. Beim Einstieg in die Direktvermarktung sind meist auch größere Investitionen und Baumaßnahmen unter anderem auch zum Einhalten der Hygienestandards notwendig. Deshalb ist es wichtig vor Aufnahme dieses Betriebszweiges Wirtschaftlichkeitsrechnungen und Produktpreiskalkulationen durchzuführen. Besonders die notwendige Arbeitszeit darf nicht unterschätzt werden. Zusätzlich zur Lebensmittelproduktion braucht es auch Zeit, diese Produkte zu verarbeiten und zu vermarkten. Eine freie Arbeitskapazität von ein bis zwei Tagen pro Woche ist für die Verarbeitung und Vermarktung zu reservieren. Diese Mehrarbeit muss durch das zusätzliche Einkommen abgegolten werden. Bei diesen Überlegungen und Berechnungen unterstützt die Landwirtschaftskammer die bäuerliche Familie mit Weiterbildung und Beratung.
Maria Mittermair
Spezialberatung für Direktvermarktung
Landwirtschaftskammer Kirchdorf
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